Im Zuge der Energiestrategie 2050 strebt der Bund bis 2035 eine Reduktion des Energieverbrauchs um 42% und des Stromverbrauchs um 13% pro Person gegenüber dem Jahr 2000 an. Gemäss Bundesverfassung sind in der Schweiz die Kantone für den Erlass von Vorschriften im Gebäudebereich zuständig. Damit diese Vorschriften schweizweit möglichst einheitlich sind, erarbeitete die "Konferenz Kantonaler Energiedirektoren" (EnDK) daher Mustervorschriften, die als Paket in den "Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich" (MuKEn) für die Bevölkerung zusammengefasst sind.
Die Energiestrategie 2050 wurde im Hinblick auf die kommenden Veränderungen der Energiemärkte entwickelt. Zum einen sind dies zu erwartende Preissteigerungen und Knappheit bei den fossilen Energieträgern. Zum anderen will die Schweiz auch die Klimaziele von Paris einhalten. Diese sehen Netto-Null-Emissionen ab dem Jahr 2050 vor.
Es handelt sich dementsprechend um eine langfristige Strategie , die einem stufenweisen Fahrplan gleicht. Wie der Name vermuten lässt, legt die Energiestrategie die grundsätzlichen Vorgehensweisen bis ins Jahr 2050 fest.
Die folgenden drei Eckpunkte sind in der Energiestrategie 2050 verankert:
Zwei dieser Punkte betreffen auch alle Immobilienbesitzer in der Schweiz. Dies sind die Steigerung der Energieeffizienz und der Ausbau der erneuerbaren Energien. Dementsprechend finden sich in der Energiestrategie 2050 Vorgaben bezüglich der Gebäudesanierung.
Im Wesentlichen bedeutet die Energiestrategie 2050 für Gebäude, dass diese weniger Energie verbrauchen sollen. Weiterhin soll ein grosser Teil der Energie, die in Wohngebäuden benötigt wird, aus lokalen und erneuerbaren Quellen stammen. Dies betrifft primär die Energie für die Heizung, die einen Grossteil des Energiebedarfs ausmacht.
Ein zentrales Ziel der Energiestrategie 2050 ist es, das Land mit erneuerbarer Energie zu versorgen. Der zweite Punkt ist, dass die Schweiz keine Treibhausgasemissionen mehr verursacht. Dies bedeutet, dass unter dem Strich ein Netto-Null-Emissionsziel realisiert werden soll.
Um diese Ziele zu erreichen, wird zum einen die Energieversorgung umgestellt. Zum anderen ist es aber auch erforderlich, die Lösungen bei der lokalen Wärmeerzeugung anzupassen. Hier spielen bislang fossile Energieträger die zentrale Rolle. So betrug der Anteil an Ölheizungen im Jahr 2021 bei Gebäuden mit Wohnnutzung 40.7 Prozent. Weitere 17.6 Prozent der Wohngebäude wurden mit Erdgas beheizt.
Wärmeerzeuger mit fossilen Energieträgern sollen aus diesem Grund Lösungen weichen, die erneuerbare Energien nutzen oder die Effizienz verbessern. Hier gibt es eine Reihe von Optionen, die diese Kriterien erfüllen. Eine dieser Möglichkeiten, erneuerbare Energie lokal zu gewinnen, ist die Solarthermie. Sie erzeugt mittels Solarkollektoren Warmwasser auf dem eigenen Dach.
Aber auch Lösungen wie eine Komfortlüftung helfen bei den Zielen der Energiestrategie 2050. Diese Systeme minimieren den Wärmeverlust von Gebäuden. Das resultiert in einem reduzierten Energieverbrauch, steigert also die Effizienz des Gesamtsystems.
Mit den MuKEn will die Schweiz den CO₂-Ausstoss des Gebäudebestands reduzieren. Das Gesetz für mehr Klimaschutz hat zum Ziel, dass mehr klimaneutrale Heizsysteme in Wohngebäuden installiert werden. Aktuell sorgen in die Jahre gekommene Heizsysteme wie etwa alte Öl- oder Gasheizungen für einen grossen Teil der CO₂-Emission in der Schweiz.
Am Beispiel des Kantons Zürich zeigt sich, welchen Anteil die Heizungssysteme am Gesamtausstoss von klimaschädlichen Gasen haben: Im Kanton gibt es rund 120'000 Wohnhäuser mit Gas- oder Ölheizungen. Sie sind für rund 40 Prozent der gesamten CO₂-Emission im Kanton Zürich verantwortlich. Mit Inkrafttreten der MuKEn sind rund 75 Prozent der Heizungen in der Schweiz von den neuen Vorschriften betroffen.
Für die Energiewende 2050 müssen neue Wohnbauten ab 2020 energetisch der Klassifizierung A oder B entsprechen. Wohnbauten mit Jahrgang 1993 oder älter sind hingegen vorwiegend mit Klasse E bis G bewertet. Der Wärmeerzeugerersatz eines bestehenden Öl- oder Gaskessels hat bei diesen Wohnbauten daher nach den MuKEn Standardlösungen zu erfolgen. Als Grundsatz gilt bei den Standardlösungen, dass der Anteil an fossiler Energie 90% des Bedarfs nicht überschreiten darf.
Das von der EnDK vorgegebene Ziel ist, dass per 2020 die neuen Vorschriften aus der MuKEn 2014 in der ganzen Schweiz in Kraft treten. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Sie als Hauseigentümer frei, Ihr Wärmesystem zu belassen oder so zu modernisieren, wie es Ihnen sinnvoll erscheint. Auch nach dem Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes ist niemand gezwungen, das Wärmeerzeugersystem im Haus sofort zu erneuern. Denn sämtliche Auflagen an die Wärmeerzeugung eines Gebäudes werden erst effektiv, wenn die Modernisierung der bestehenden Heizungsanlage ansteht.
MuKEn offerieren eine Palette an Möglichkeiten für die Sanierung und Modernisierung der Wärmeversorgung Ihres Hauses. Zwei grundsätzlich verschiedene Wege führen zum Ziel: die Verbesserung der Dämmung der Gebäudehülle oder eine Optimierung der Wärmequellen. Eine zentrale Rolle für die Sanierungsbedürftigkeit spielen Alter und Dämmung des Gebäudes. Daher haben die Kantone mit GEAK® ein standardisiertes Verfahren entwickelt, um Gebäude zu klassifizieren – ähnlich der Energieetikette bei Haushaltsgeräten.
Ein Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK®) wird basierend auf einer Hausbesichtigung, auf Hausplänen und auf Energieabrechnungen durch einen GEAK®-Experten erstellt. Er klassifiziert Ihre Liegenschaft hinsichtlich des Energiebedarfs pro Quadratmeter Wohnfläche.
Neubauten werden in den meisten Fällen in die Effizienzklassen A und B eingestuft. Gebäude, die zwischen 1993 und heute erstellt wurden, bewegen sich in den Klassen A, B, C und D. Insofern erfüllen sie damit die Vorschriften nach MuKEn und es sind keine zwingenden Sanierungsmassnahmen erforderlich.
75% der Wohnbauten in der Schweiz wurden jedoch vor 1993 erstellt und haben entsprechenden Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. Diese Gebäude fallen in die Klassen E, F und G und werden somit zu einem Wärmeerzeuger-Ersatz nach MuKEn verpflichtet, sobald eine Heizungssanierung ansteht.
Wer die Energie-Effizienz seines Hauses verbessert, trägt wesentlich zum Ziel der Schweizer Energiestrategie 2050 bei: Wärmesysteme mit erneuerbarer Energie sind der kostengünstige Weg in eine nachhaltige Zukunft.
Es ist unsere Kompetenz, Wärmesysteme mit höchster Effizienz zu entwickeln. Wir betrachten ein Haus ganzheitlich und erstellen ein individuell angepasstes Wärmesystem, das ein Maximum aus den Energiequellen Ihrer Wahl herausholt.
Die Modernisierung einer Heizung ist mit Investitionen verbunden, die sich jedoch sehr schnell auszahlen: durch die gesteigerte Effizienz sinkt Ihr gesamter Energiebedarf nachhaltig. Zudem unterstützen Bund und Kantone umweltschonende Wärmeproduktion und Dämm-Massnahmen finanziell.
75% der Schweizer Wohnbauten werden die Anforderungen der MuKEn ab 2020 nicht mehr erfüllen! Prüfen Sie bereits jetzt, mit welchen einfachen Investitionen Sie Ihre Heizung den neuen Gesetzen anpassen und so den Marktwert Ihres Hauses erhalten oder steigern können.
Aktuell scheuen viele Hausbesitzer den Wechsel auf eine moderne Heizungsalternative wie eine Wärmepumpe. Dies geht aus Statistiken der Heizungssanierung in der Schweiz hervor: Jede zweite Gas- oder Ölheizung in der Schweiz, die ihr Lebensende erreicht hat, wird erneut durch eine solche Heizung ersetzt.
Als Hausbesitzer haben Sie jedoch die Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen, wenn Sie eine klimafreundliche Heizungssanierung nach den MuKEn vornehmen. Somit lassen sich die Aufwendungen für eine Heizungssanierung reduzieren.
Die zentrale Förderoption in der Schweiz ist das Gebäudeprogramm. Es wird von den Kantonen selbst verwaltet und muss dementsprechend dort beantragt werden. Aus diesem Grund schwanken auch die Höhe der Förderungen sowie die konkreten Baumassnahmen, die die Kantone finanziell unterstützen.
Förderungen nach dem Gebäudeprogramm werden für die folgenden baulichen Massnahmen gewährt:
Somit erhalten Sie beispielsweise Fördermittel, wenn Sie Ihre Ölheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe austauschen. Beachten Sie dabei die geltenden Förderbeitragsbedingungen. Zu diesen gehört etwa, dass die Wärmepumpe als Hauptheizung dienen muss. Ebenso ist festgeschrieben, dass das neue Heizsystem ein gültiges internationales oder nationales Wärmepumpen-Gütesiegel besitzen muss. Bei Hoval erhalten Sie ausschliesslich Systeme, die diese Kriterien erfüllen und somit förderfähig sind.
Die vollständigen Förderbindungen und Anleitungen zur Vorgehensweise bei der Beantragung erhalten Sie bei der jeweils zuständigen Kantonsverwaltung.
Beantworten Sie einige wenige Fragen und unser MuKEn Wegweiser verrät Ihnen, welche Standardlösung für Sie in Frage kommt. Falls Sie noch Fragen zu den MuKEn oder zu unseren Heizungslösungen haben, können Sie auch gerne unser Kontaktformular nutzen. Wir beantworten Ihre Fragen umgehend und fachkundig.