Die MuKEn (Mustervorschriften der Kantone, die die Grenzwerte im Energieverbrauch der Gebäude regelt) ist ein Bestandteil der Energiestrategie 2050 und hat primär das Ziel, den Energieverbrauch pro Kopf und den Ausstoss an Treibhausgasen zu reduzieren. Der Bund stellt sich damit auch hinter den weltweiten Klima-Masterplan von Paris.
Bei der MuKEn 2014 handelt es sich lediglich um eine Mustervorlage der Energiedirektorenkonferenz. Die Umsetzung der Vorlagen obliegt den Kantonen. Mittlerweile wurde in fast allen Kantonen ein entsprechendes Energiegesetz nach dieser Vorlage umgesetzt.
Dazu gehört beispielsweise bei einer Heizungssanierung von Wohnbauten mit Jahrgang 1993 oder älter ein Wärmeerzeugerersatz eines bestehenden Öl- oder Gaskessels nach gesetzlich vorgegebenen Standardlösungen. Doch welche der insgesamt elf gesetzlich vorgegebenen Standardlösungen passt exakt zu den Gegebenheiten Ihres Wohneigentums?
Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich bestehen aus einem Katalog von Massnahmen. Die einzelnen Module beschäftigen sich mit dem Energieverbrauch von Wohnhäusern. Die MuKEn umfassen unter anderem diese Punkte:
Für die Wärmeerzeugung sind vor allem die beiden ersten Module von Interesse. Hier legen die MuKEn fest, wann welche Heizung ausgetauscht werden muss. Ebenfalls geben die MuKEn die erlaubten Lösungen vor, die Sie einbauen dürfen.
So legen die MuKEn fest, dass zentrale Elektroheizungen sowie Elektroboiler nach 15 Betriebsjahren durch alternative Optionen ersetzt werden müssen. Dies gilt unabhängig vom Zustand der Wärmeerzeuger.
Bei der Sanierung von Zentralheizungen schreiben die MuKEn vor, dass fossile Energieträger zusätzlich durch erneuerbare Energien unterstützt werden. Dies ist beispielsweise mit einer Photovoltaikanlage möglich. In den MuKEn sind eine Reihe von Standardlösungen für die Heizungssanierung definiert, auf die Sie zurückgreifen können. Unser Wegweiser stellt Ihnen Lösungen vor, die die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich erfüllen - individuell abgestimmt auf Ihre persönlichen Gegebenheiten.
Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich wurden bereits im Jahr 2014 entworfen. Deshalb wird die Verordnung oft auch als MuKEn 2014 bezeichnet. Für die Umsetzung sind die einzelnen Kantone zuständig. Deshalb befinden sich die verschiedenen Kantone auch auf unterschiedlichen Stufen, was die Ausführung betrifft.
Die MuKEn im Kanton Zürich weichen beispielsweise beim Austausch von Öl- und Gasheizungen von den MuKEn 2014 ab. Das kantonale Energiegesetz in Zürich sieht vor, dass diese Zentralheizungen durch ein erneuerbares Heizsystem ersetzt werden müssen. Einige der Standardlösungen nach den MuKEn kommen somit im Kanton Zürich nicht infrage.
Eine Ausnahme im Kanton Zürich gilt, wenn der Öl- oder Gasbrenner mindestens 80 Prozent synthetische Treibstoffe oder Biogas nutzt. Häuser mit Elektroboiler und Elektroheizungen müssen bis 2030 ausnahmslos auf neue Heizsysteme umgerüstet sein. Bei weiteren Fragen rund um MuKEn finden Sie detaillierte Antworten auf unserer FAQ-Seite.
Die MuKEn geben insgesamt elf Standardlösungen vor, die zukünftig noch für die Wärmeerzeugung in Immobilien zulässig sind. Dieses Spektrum gibt Ihnen weiterhin Auswahlmöglichkeiten. Zudem sind nicht alle Standardlösungen für jede Situation oder Immobilie geeignet.
Zu den Standardlösungen zählen etwa innovative Wärmepumpen, weiterhin Gas- und Ölheizungen oder auch nachhaltige Pelletheizungen. Es gibt also grundsätzlich kein Verbot von Heizungssystemen, die mit fossilen Energieträgern arbeiten. Dennoch erfordern viele Lösungen die Integration von erneuerbaren Energiequellen. Dann wird zum Beispiel eine solarthermische Anlage mit einer klassischen Ölheizung kombiniert. Auch das erfüllt die Vorgaben der MuKEn.
Grundsätzlich betreffen die Mustervorschriften alle Wohngebäude. Die Regeln im Rahmen der Standardlösungen müssen jedoch nur Gebäude umsetzen, die eine schlechte Gesamtenergieeffizienz aufweisen. Welche Immobilien dies sind, wird durch den Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) festgelegt.
Dabei erfolgt eine Bewertung der Gebäudehülle, der Gesamtenergiebilanz sowie der CO₂-Emissionen. Somit fliesst auch die Art und Effizienz der Heizung in den Gebäudeenergieausweis der Kantone ein. Die GEAK kategorisiert die Gebäude in sieben Klassen von A bis G.
Erreicht Ihr Gebäude die Effizienzklasse D oder besser, sind Sie nicht von den Vorgaben der MuKEn betroffen. In diesem Fall dürfen Sie also jede Form von Wärmeerzeuger einbauen.
Gebäude, die die Effizienzklasse E, F oder G besitzen, müssen hingegen bei der Heizungssanierung auf eine der Standardlösungen zurückgreifen. Fällt Ihr Haus in die Klasse G, gibt es sogar zeitliche Vorgaben bezüglich der Sanierung. In diesen Fällen erfüllt auch die Heizungsanlage nicht die Vorgaben der MuKEn.
Viele Immobilienbesitzer sind durch die MuKEn verunsichert. Wenn Sie einem klaren Plan folgen, können Sie die richtige Entscheidung bezüglich Ihrer Heizungsanlage treffen. Das bezieht sich sowohl auf einen etwaigen Handlungsbedarf als auch auf die Wahl der konkreten Heizungstechnik.
Im ersten Schritt können Sie selbst einschätzen, ob Ihre Heizung oder Ihr Gebäude saniert werden muss. Dies können Sie von einem GEAK-Experten prüfen lassen. Solche Experten gibt es landesweit, sie begutachten Ihre Immobilie vor Ort. Sie erhalten dann ein GEAK-Dokument, das Ihr Gebäude in eine der Effizienzklassen einordnet. Nun wissen Sie konkret, ob und in welchem Rahmen Handlungsbedarf besteht.
Folgende Schritte führen Sie ans Ziel und helfen Ihnen bei der Entscheidungsfindung bezüglich einer Heizungsanlage:
Hoval gehört seit 75 Jahren zu den international führenden Unternehmen in der Heiz- und Raumklima-Technik. Diese Führungsrolle bringt die Verpflichtung mit sich, Verantwortung zu übernehmen für Energie und Umwelt. Dazu zählt für uns auch, Sie mit unserer langjährigen Expertise durch das Dickicht der MuKEn Verordnungen zu führen und Ihnen konkrete Lösungen auf Ihre Fragen zur Heizungssanierung zu präsentieren. Aus diesem Grund haben wir den MuKEn Wegweiser entwickelt, der Sie anhand weniger Fragen zu der MuKEn Standardlösung führt, die für Ihr Wohneigentum infrage kommt.
Unser kompetentes Beraterteam berät Sie unverbindlich, persönlich und garantiert kostenfrei. Die Montage und Einstellung erfolgt durch einen Installateur Ihrer Wahl, die Inbetriebnahme erfolgt durch den Hoval-Service. Heizanlagen von Hoval zeichnen sich durch eine besonders hohe Energieeffizienz aus.
Unser MuKEn Wegweiser gibt Ihnen eine erste Orientierungshilfe. Die konkrete Auswahl des Heizsystems sollte auf jeden Fall in Absprache mit einem Fachbetrieb erfolgen. Dies ist wichtig, um die Leistung passend zu dimensionieren!
Benötigen Sie Hilfe bei der Umsetzung der Anforderungen der MuKEn? Nutzen Sie unsere Kontaktseite! Wir melden uns umgehend bei Ihnen und finden gemeinsam mit Ihnen die richtige Lösung.
Sie müssen kein Heizungsexperte sein um in Erfahrung zu bringen, welche Standardlösung für Sie im Zuge der MuKEn 2014 ("Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich") in Frage kommt. Denn speziell hierfür haben wir den Hoval MuKEn Wegweiser erstellt, der Sie nicht nur zu den Standardlösungen führt, die perfekt zu den Gegebenheiten Ihres Wohneigentums passen – sondern Ihnen praktischerweise auch entsprechende Produktlösungen unverbindlich vorschlägt. So haben Sie Zeit sich um das zu kümmern, was für Sie wirklich zählt: Eine weiterhin schöne Zeit in Ihren vier Wänden zu geniessen