Heizungssanierung nach MuKEn:

Diese technischen Lösungen gibt es

Welche neue Heizung kommt bei der Modernisierung infrage? Wie hoch sind die Kosten einer Heizungssanierung? Wann muss die Heizungssanierung nach den Vorschriften stattfinden? Wie muss die Heizung ab 2020 saniert werden? Nach welchen Anforderungen müssen neue Heizungsanlagen geplant werden? Was bedeuten die MuKEn für mich und meine aktuelle Heizungsanlage?

Beim Hausbesitzer stellen sich rund um die Heizungserneuerung im Rahmen von MuKEn viele produktbezogene Fragen. Wir haben Ihnen daher für einen besseren Überblick auf dieser Seite alle Produktkategorien als Bestandsaufnahme zusammengefasst, die in den MuKEn Standardlösungen vertreten und somit auch zukünftig gesetzeskonform sind.

 

Welche MuKEn Standardlösungen für neue Heizungsanlagen gibt es?

Der Gesetzgeber hat insgesamt mehr als elf verschiedene Standardlösungen (Heizungsarten) definiert. Für eine dieser Lösungen müssen Sie sich entscheiden, wenn eine Heizungssanierung erforderlich ist. Die Standardlösungen reichen von Solaranlagen über Hybridsysteme (Kombinationen) bis hin zu modernen Heizsystemen auf Basis von Biomasse oder Solarthermie.

Ob eine der MuKEn Standardlösungen erforderlich ist, entscheidet die Gesamtenergieeffizienz des Hauses. Die Effizienz ist in verschiedene Klassen eingeteilt. Es erfolgt eine individuelle Bewertung der einzelnen Wohnhäuser. Dann wird ein Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) ausgestellt.

In diesem Ausweis findet sich auch die Gesamtenergieeffizienzklasse. Beurteilt werden das Baujahr, die Gebäudedämmung und der Einsatz von moderner Technik, unter anderem auch bei der Heizung. Die Unterteilung erfolgt dann anhand des Energieverbrauchs. Dies legt auch fest, ob der Einsatz einer Standardlösung nach MuKEn erforderlich ist. Folgendes bedeutet die Einteilung konkret für Ihre Heizungssanierung:

  • Gesamtenergieeffizienzklasse A bis D: freie Wahl der Heizungslösung
  • Gesamtenergieeffizienzklasse E bis G: Standardlösung bei Heizungssanierung

Eventuell besteht also kein akuter Handlungsbedarf. Dann ist auch keine der Standardlösungen erforderlich. Dennoch ist es sinnvoll, sich an einer der gesetzlichen Vorgaben zu orientieren. Damit sind Sie für die Zukunft gerüstet, und Ihre Heizungsanlage erfüllt in jedem Fall die gesetzlichen Vorgaben.

Wann ist eine Heizungssanierung nach den Vorschriften erforderlich?

In erster Linie legen die MuKEn fest, in welchen Fällen eine Sanierung erforderlich ist. Auch geben die Mustervorschriften vor, nach welchen Regeln sie stattfinden muss. Was bleibt, ist die Frage, wann Sie eine solche Sanierung vornehmen müssen.

Diese Frage beantworten die MuKEn 2014 ebenfalls. Entscheidend ist, welche Ausgangssituation vorhanden ist. Eine Sonderrolle nehmen Elektroheizungen ein. Bereits die MuKEn 2008 haben den Einbau von neuen Elektroheizungen verboten. Als Elektroheizung gelten Wärmeerzeuger, die direkt aus Strom Wärme generieren. Wärmepumpen gehören somit nicht zu dieser Kategorie.

Elektroheizungen müssen innert 15 Jahren ausgetauscht werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Stammt Ihre Elektroheizung also aus dem Jahr 2010, dann muss sie spätestens 2025 durch eine andere Lösung ersetzt werden. Weiterhin stellt sich die Frage, ob Sie eine Standardlösung wählen müssen oder in der Wahl frei sind. Das hängt erneut von der Gesamtenergieeffizienzklasse Ihrer Immobilie ab.

In allen anderen Situationen gibt es für die Heizungssanierung in den Vorschriften keinen festen Zeitpunkt. Nach den MuKEn 2014 gilt nur, dass, wenn eine Heizungssanierung ansteht, sie nach den Vorschriften erfolgen muss.

Welche Heizungssanierung Vorschriften gelten in meinem Kanton?

Bei den MuKEn handelt es sich lediglich um eine Vorlage für die Energievorschriften. Die tatsächliche Umsetzung und konkrete Verabschiedung liegt dagegen in der Verantwortung der einzelnen Kantone. Aus diesem Grund kommt es teilweise zu Abweichungen von den Heizungssanierungsvorschriften, die in den MuKEn 2014 festgehalten sind. Das gilt sowohl für die Inhalte als auch für die Zeitpläne.

So haben nicht alle Kantone die Vorgaben der MuKEn 2014 bezüglich der Elektroheizungen übernommen. Keine Austauschpflicht für Elektroheizungen gilt daher in den folgenden Kantonen:

  • Appenzell Ausserrhoden
  • St. Gallen
  • Solothurn
  • Waadt
  • Zug

Hier ist lediglich der Einbau von Elektroheizungen in Neubauten untersagt. Jedoch ist es möglich, dass die kantonalen Energiegesetze zu einem späteren Zeitpunkt überarbeitet werden. Dann kann es sein, dass sich auch diese Kantone der Vorlage aus den MuKEn 2014 anpassen und die Regeln überarbeiten. Deshalb ist es wichtig, sich regelmässig über den aktuellen Stand im eigenen Kanton zu informieren.

Einige Kantone haben zudem strengere Regeln, als sie in den MuKEn 2014 empfohlen sind. Das trifft zum Beispiel auf Zürich, Bern, Basel-Stadt, Neuenburg und Glarus zu. Hier sind Wärmeerzeuger mit fossilen Energieträgern in Wohnbauten an strengere Auflagen geknüpft. Das betrifft somit einige der Standardlösungen wie die Ölheizungen, die hier nicht in Betracht kommen.

Wie plane ich neue Heizungsanlagen nach den MuKEn?

Es gibt eine Vielzahl an Optionen, die die Anforderungen der neuen MuKEn erfüllen. Welche davon die beste ist oder für die jeweilige Situation infrage kommt, entscheidet sich von Situation zu Situation.

Steht der Austausch der Öl- oder Gasheizung im Mehrfamilienhaus an, dann sind grundsätzlich viele Optionen möglich. Nicht alle passen jedoch zur jeweiligen Situation.

Teilweise ist die Solarthermie eine effiziente Lösung. Bei einigen Häusern ist dies hingegen keine Option oder nur als Ergänzung zu einer anderen Heizung sinnvoll. Oftmals ist eine Wärmepumpe eine gute Lösung. Dann geht es darum, das passende Modell zu finden. Je nach Lage vor Ort sind dies Luft/Wasser-, Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen.

Für Eigenheimbesitzer ist es nicht immer einfach, die richtige Entscheidung bei der Heizungssanierung zu treffen. Deshalb ist es empfehlenswert, den Rat von professionellen Heizungsbauern in Anspruch zu nehmen. Wir von Hoval unterstützen Sie bei der Wahl der passenden Standardlösung nach den MuKEn und gewähren Hauseigentümer:innen eine kostenfreie, absolut unverbindliche Beratung.

Von uns erhalten Sie Heizsysteme, die die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich einhalten. So gelingt eine professionelle Heizungssanierung, die Ihre Kosten senkt und genau zu Ihrer Immobilie passt. Benötigen Sie Hilfe bei der Heizungssanierung nach MuKEn? Oder haben Sie Fragen zur Heizungssanierung im Allgemeinen? Nutzen Sie unser Kontaktformular, und wir beraten Sie fachkundig und individuell.

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